Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 19.01.2000 | OLG Celle, 02.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98   

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https://dejure.org/2000,3704
BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98 (https://dejure.org/2000,3704)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2000 - II ZR 247/98 (https://dejure.org/2000,3704)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - II ZR 247/98 (https://dejure.org/2000,3704)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Scheitern - Erwerb eines Vermögensgegenstandes - Schaffen eines gemeinschaftlichen Werkes - Beitrag - Beweismittel - Parteivortrag

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 565 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; ZPO § 130 Nr. 3, § 138 Abs. 1, § 103
    Ausgleichsansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Anforderungen an Parteivortrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2000, 522
  • ZEV 2000, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Ob das der Fall ist und welche Beiträge im einzelnen eine solche Annahme nahelegen, läßt sich nicht generell entscheiden und hängt insbesondere von der Art des geschaffenen Vermögenswertes und den finanziellen Verhältnissen der beiden Partner in der konkreten Lebensgemeinschaft ab (Sen.Urt. v. 25. September 1997 - II ZR 269/96, ZIP 1997, 1962 f. m.w.N.; vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall der unbenannten Zuwendung unter Ehegatten BGH, Urt. v. 30. Juni 1999 - XII ZR 230/96, WM 1999, 1830).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Dieses Privatgutachten ist kein Beweismittel, sondern ein (qualifizierter) Parteivortrag (BGH, Urt. v. 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383 f. m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, 870, 872).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957 m.w.N.; v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, NJW-RR 1998, 1409; BGH, Urt. v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 713 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957 m.w.N.; v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, NJW-RR 1998, 1409; BGH, Urt. v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 713 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Das gilt unter anderem für den Fall, daß beide Partner durch gemeinsame Leistungen zur Schaffung eines Vermögenswertes von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesens beigetragen hatten (Sen.Urt. v. 4. November 1991 - II ZR 26/91, WM 1992, 610, 611 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Ob das der Fall ist und welche Beiträge im einzelnen eine solche Annahme nahelegen, läßt sich nicht generell entscheiden und hängt insbesondere von der Art des geschaffenen Vermögenswertes und den finanziellen Verhältnissen der beiden Partner in der konkreten Lebensgemeinschaft ab (Sen.Urt. v. 25. September 1997 - II ZR 269/96, ZIP 1997, 1962 f. m.w.N.; vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall der unbenannten Zuwendung unter Ehegatten BGH, Urt. v. 30. Juni 1999 - XII ZR 230/96, WM 1999, 1830).
  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957 m.w.N.; v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, NJW-RR 1998, 1409; BGH, Urt. v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 713 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Dieses Privatgutachten ist kein Beweismittel, sondern ein (qualifizierter) Parteivortrag (BGH, Urt. v. 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383 f. m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, 870, 872).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96

    Auslegung einer Abfindungsklausel

    Auszug aus BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (Sen.Urt. v. 16. März 1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957 m.w.N.; v. 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, NJW-RR 1998, 1409; BGH, Urt. v. 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 713 m.w.N.).
  • LG Kiel, 14.12.2007 - 12 O 453/06

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch wegen Leistungen für ein

    Dies gilt namentlich für den Fall, dass beide Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft durch gemeinsame Leistungen zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesens beigetragen hatten (vgl. BGHZ 77, 55, 56; BGH NJW-RR 1993, 774 - 776; BGH NJW 1992, 906 - 907; BGH WM 2000, 522 - 523; OLG Schleswig a.a.O.; OLG Celle a.a.O.).
  • FG Münster, 29.05.2008 - 3 K 1354/06

    Steuermindernde Berücksichtigung von Zahlungen der Erben an die nichteheliche

    Kann daraufhin eine Innengesellschaft der Partner angenommen werden, so sind beiderseitige Leistungen gegeneinander zu verrechnen und das Gesellschaftsvermögen bei einer Trennung entsprechend auseinander zu setzen (vgl. Urteile des OLG Frankfurt vom 26.05.1999 19 U 98/98, ZEV 1999, 404 m. w. N. zur Rspr., des BGH vom 10.01.2000 II ZR 2047/98, ZEV 2000, 373).
  • OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 6/99

    Rechtmäßigkeit eines Vertrags über Nießbrauchsrecht an einem Hausgrundstück mit

    Die formal-dingliche Zuordnung des betreffenden Gegenstandes nach außen kann dabei in den Hintergrund treten (so zuletzt noch BGH in WM 2000, 522, 523).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2866
BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99 (https://dejure.org/2000,2866)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3Z BR 380/99 (https://dejure.org/2000,2866)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3Z BR 380/99 (https://dejure.org/2000,2866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 20 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 107

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstück; Erbschein; Gesamtberechtigte; Geschäftswert; Rücktrittsrecht; Verkehrswert ; Geschäftswertbeschwerde; Vormerkung; Ermessen

  • Judicialis

    BGB § 428; ; BGB § ... 883; ; KostO § 30; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 31 Abs. 3 Satz 3; ; KostO § 20 Abs. 2; ; KostO § 107; ; KostO § 107 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 107 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 20 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 107
    Wertberechnung bei Grundbucheintragung und Grundbuchberichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 20 Abs. 2, 30 Abs. 1, 107 KostO
    Geschäftswert bei Rückauflassungsvormerkung

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - VI 1182/98
  • LG Schweinfurt - 22 T 257/99
  • BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 82
  • FamRZ 2001, 113 (Ls.)
  • BayObLGZ 2000, 4
  • ZEV 2000, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Zwar ist eine Vormerkung kein dingliches Recht, sondern nur ein mit gewissen dinglichen Wirkungen ausgestattetes Sicherungsmittel eigener Art zur Absicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Änderung der dinglichen Rechtslage (BGHZ 25, 16/23; Palandt/Bassenge BGB 59. Aufl. § 883 Rn. 2; MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. § 883 Rn. 3).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284; BayObLG JurBüro 1988/91).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1988 - L 13 An 80/87
    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Daß die Übergeber letztlich auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet haben, ist jedoch für die Bewertung ohne Bedeutung, da ausschließlich auf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist (§ 107 Abs. 2 KostO; vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 19 und FamRZ 1989, 102 je m. w. N.).
  • BayObLG, 23.09.1983 - 1 Z 25/83
    Auszug aus BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99
    Daß die Übergeber letztlich auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet haben, ist jedoch für die Bewertung ohne Bedeutung, da ausschließlich auf den Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist (§ 107 Abs. 2 KostO; vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 19 und FamRZ 1989, 102 je m. w. N.).
  • OLG Köln, 12.12.2005 - 2 Wx 39/05

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betr. die Einziehung eines ausschließlich

    Die Bestimmung enthält eine Privilegierung des Kostenschuldners, wenn außer einem Grundstück andere Nachlassgegenstände vorhanden sind, der Erbschein aber nur zu Berichtigung des Grundbuches erforderlich ist (BayObLG, FGPrax 2000, 82; Rohs/Wedewer, KostO, Stand August 2005, § 107 Rn. 2).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 333/00

    Anwendung des § 20 Abs. 2 KostO auf ein Ankaufsrecht in Form eines

    Diese Vorschrift ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist (st. Rspr. des Senats, BayObLGZ 1975, 450 und 1992, 171/174; JurBüro 1997, 378 und 1998, 489; BayObLGZ 2000, 4/7).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14500
OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98 (https://dejure.org/1999,14500)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.07.1999 - 4 U 163/98 (https://dejure.org/1999,14500)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 4 U 163/98 (https://dejure.org/1999,14500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 426 Abs. 1 BGB; § 426 Abs. 2 BGB; § 607 BGB
    Aufrechnung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ; Räumliche und ...

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ; Räumliche und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2000, 373 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98
    Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (BGHZ 77, 55, 58 [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79] = FamRZ 1980, 664).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
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